Als Bauunternehmer, Architekt, Immobilieninvestor oder Häuslebauer von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.
Der Traum vom Bau des eigenen Hauses kann sich schnell in einen Albtraum verwandeln, wenn Vertragsklauseln nachteilig formuliert sind oder Probleme in der Gewährleistungsphase auftreten. Aber auch Baufirmen haben ein Interesse an einem reibungslosen Bauverlauf; ständige Änderungswünsche oder eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden können einen Betrieb schnell an den Rand der Insolvenz treiben.
Rechtsanwalt Johannes A. Menke betreut seit über 20 Jahren Unternehmen und Privatpersonen bei der Vertragsgestaltung und -Abwicklung und kennt sich deshalb bestens mit Themen wie Gewährleistungsansprüchen und Architekten- und Ingenieurshonoraren oder der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen aus.
Da das private Baurecht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt und es den beteiligten Parteien im Sinne der Privatautonomie frei stellt, im Bauvertrag abweichende Vereinbarungen zu treffen, ist gerade in diesem Bereich ein fachkundiger rechtlicher Berater unabdingbar.
Bei Gewährleistungsansprüchen und der Abrechnung von Bauverträgen beispielsweise bei Kündigungen und Nachträgen, arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verschiedener Spezialgebiete zusammen.